Der E-Commerce gehört zu den dynamischsten Branchen Deutschlands. Schnelle Produktzyklen, saisonale Peaks, technologischer Wandel und ein hoher Wettbewerbsdruck prägen den Arbeitsalltag. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die rechtlichen Grundlagen rund um Kündigungen kennen. Denn auch wenn vieles digital und flexibel organisiert ist – das Arbeitsrecht gilt im Onlinehandel genauso wie in jedem anderen Wirtschaftszweig.
1. Kündigung: Was grundsätzlich gilt
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, durch die ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Dabei gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und – je nach Betriebsgröße – das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). In vielen E-Commerce-Betrieben liegen hohe Fluktuationsraten vor, etwa durch befristete Verträge, Werkstudententätigkeiten oder saisonal bedingte Personalspitzen. Trotzdem muss jede Kündigung formal korrekt sein:
- Schriftform ist Pflicht (kein PDF, keine E-Mail).
- Persönliche Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person.
- Zugang beim Arbeitnehmer ist entscheidend für die Wirksamkeit.
Gerade in digitalen Unternehmen, in denen viel remote oder hybrid gearbeitet wird, kommt es häufig zu Problemen beim „Zugang“ des Kündigungsschreibens. Eine Kündigung gilt erst dann als zugestellt, wenn sie tatsächlich in den Machtbereich des Mitarbeitenden gelangt – beispielsweise per Post.
2. Kündigungsarten im E-Commerce
Ordentliche Kündigung
Hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist oder eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist. Gründe können sein:
- Wegfall von Aufgaben durch Automatisierung
- Reorganisation von Teams, z. B. Marketing, Content, Logistik
- Leistungsdefizite
- Störungen im Arbeitsverhältnis
In wachstumsstarken E-Commerce-Firmen werden Teams oft umgebaut, neue Shops gestartet oder alte eingestellt. Trotzdem muss der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung sozial gerechtfertigte Gründe nachweisen, sofern das Kündigungsschutzgesetz greift.
Außerordentliche / fristlose Kündigung
Sie kommt nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht, etwa:
- Datendiebstahl oder Manipulation von Shop-Daten
- Missbrauch von Zugängen zu ERP-, CRM- oder Payment-Systemen
- Betrug bei Retouren- oder Gutscheinprozessen
- Massive Arbeitsverweigerung
Besonders in datengetriebenen Online-Unternehmen spielt IT-Sicherheit eine große Rolle. Verstöße gegen interne Sicherheitsrichtlinien können im Extremfall fristlose Kündigungen rechtfertigen.
3. Typische Kündigungsgründe in E-Commerce-Unternehmen
Die Branche ist stark von Performance, Technologie und Flexibilität geprägt. Häufige Kündigungsgründe in diesem Umfeld sind:
Betriebsbedingte Gründe
- Outsourcing von Logistikprozessen
- Schließung einzelner Marken oder Shop-Linien
- Automatisierung (z. B. durch KI im Kundenservice oder Pricing)
Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Stelle dauerhaft entfällt und eine korrekte Sozialauswahl vorgenommen wurde.
Verhaltensbedingte Gründe
- Verstöße gegen Datenschutz (DSGVO!)
- Unbefugte Nutzung von Kundendaten
- Falsche Angaben im Retouren- oder Reklamationsprozess
- Schlechte Performance trotz Abmahnung
Im E-Commerce werden viele Prozesse dokumentiert. Das kann im Streitfall für oder gegen Arbeitnehmer wirken.
Personenbedingte Gründe
- Langfristige Erkrankung
- Fehlende Eignung für spezialisierte Tätigkeiten
- Verlust zwingend notwendiger Qualifikationen
Hier ist stets eine Einzelfallprüfung notwendig.
4. Kündigungsschutz im Onlinehandel
Das Kündigungsschutzgesetz greift auch in E-Commerce-Firmen, sofern dort mindestens zehn Vollzeitmitarbeitende beschäftigt sind. Mitarbeitende, die länger als sechs Monate im Unternehmen sind, müssen vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen geschützt werden.
Typisch für die Branche:
Viele Unternehmen arbeiten mit Freelancern, Werkstudierenden und kurzfristigen Verträgen. Doch auch hier gilt: Befristungen und Vertragsarten müssen juristisch sauber sein, sonst droht eine nachträgliche Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – inklusive vollem Kündigungsschutz.
5. Rechte von Arbeitnehmern im Kündigungsfall
- Anspruch auf Kündigungsgrund (bei Kündigungsschutz)
- Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen
- Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Resturlaub und Überstunden müssen abgegolten werden
- Sofortige Meldung bei der Agentur für Arbeit (Fristen beachten!)
Gerade in stark wachsenden Start-ups oder E-Commerce-Scale-ups kommt es oft zu schnellem Personalwechsel. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, ob eine Kündigung rechtsfehlerfrei ist.
Fazit
Die E-Commerce-Branche ist schnelllebig – das Arbeitsrecht ist es nicht. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse rund um Personal, Sicherheit und Organisation sauber dokumentieren, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können. Beschäftigte wiederum profitieren davon, ihre Rechte im Kündigungsfall zu kennen. So lassen sich Konflikte vermeiden und faire Lösungen finden – auch in einer Branche, die sich jeden Monat weiterentwickelt.