Die ehemals als 450-Euro-Jobs bekannten Minijobs haben ihre steuerfreie Einkommensgrenze in den vergangenen Jahren konstant erweitert. Aktuell ist von einer Erhöhung die Rede, welche das Einkommen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses auf 600 Euro pro Monat anheben würde. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem derzeitigen Wahrheitsgehalt dieser Aussagen und dem Ausblick auf die Minijob-Grenze im Jahr 2026.
Was ist die Minijob-Grenze?
Mit dem Begriff ist die Verdienstgrenze gemeint, die Angestellte sowie Arbeitnehmer einhalten müssen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland zu erfüllen. Ab Januar 2025 stieg diese Grenze letztmalig von 538 Euro im Monat bzw. 6456 Euro pro Jahr auf 556 Euro im Monat bzw. 6672 Euro pro Jahr an.
Diese Grenzbeträge legen fest, welche Einkommen in Deutschland Lohnsteuer zahlen müssen oder davon befreit sind. Für Minijobber ist die Befreiung gewährleistet, insofern die Höchstbeiträge nicht nachweislich als überschritten gelten. Danach verwandelt sich das geringfügige Beschäftigungsverhältnis in einen Midijob. Diese Job-Kategorie muss wiederum die gängigen Sozialversicherungsabgaben von ihrem Lohn an den Staat abführen.

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Minijob Erhöhung auf 600 Euro: Wieso gilt die Verdienstgrenze seit 2022 als dynamisch?
Seit der Einführung von Minijobs im Zuge der Arbeitsmarktreformen im Jahr 2003 galt die Verdienstgrenze von 400 bzw. später 450 Euro als gesetzlich festgeschrieben. Fast 20 Jahre war der Minijob in dieser Höhe ein fester Begriff in der deutschen Wirtschaft. Seit dem 1. Oktober hat sich eine wichtige Änderung ergeben. Die damalige Bundesregierung führte zu diesem Zeitpunkt die Koppelung der Verdienstgrenze von Minijobs an die Höhe des Mindestlohns ein.
Das bedeutet, dass die Minijob-Grenze seit Oktober 2022 als dynamisch einzustufen ist. Mit der Koppelung an den Mindestlohn erfolgte ebenfalls die erste Anhebung auf 520 Euro pro Monat. Im Januar 2024 stieg die Grenze erneut auf 538 Euro im Jahr, bis zum 1. Januar dieses Jahres die aktuelle Verdienstgrenze von 556 erreicht wurde.
Die momentan bestehenden Forderungen nach einer 600 Euro Minijob-Grenze sind auf die derzeitigen Gespräche über eine Anhebung des Mindestlohns im nächsten Jahr zurückzuführen. Empfohlen wird eine zweimalige Anhebung in den nächsten zwei Jahren. Im ersten Schritt soll der Mindestlohn am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später nochmals auf 14,60 Euro Stundenlohn steigen. Die erste Steigerung wäre ausreichend, um die Minijob-Grenze bei monatlich 43 Arbeitsstunden auf 602 Euro anzuheben.

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Die Mindestlohnkommission ist für die Überprüfung des Mindestlohns verantwortlich
Die Empfehlung für eine Steigerung des Mindestlohns entsteht nicht aus der Öffentlichkeit heraus. Mit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wurde zeitgleich die Mindestlohnkommission ins Leben gerufen. Die neun Mitglieder dieser ständigen Kommission setzen sich aus einem Vorsitzenden, zwei Wirtschaftswissenschaftlern, drei Mitgliedern der Arbeitgeberverbände sowie drei Gewerkschaftsvertretern zusammen. Alle Kommissionsmitglieder agieren politisch unabhängig und sind somit nicht an eine Weisung der Regierung gebunden.
Die Aufgabe der Mindestlohnkommission besteht darin, im Abstand von zwei Jahren Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu prüfen. Der Entscheidungsprozess erfolgt auf Basis der derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Ziel ist es, eine Anpassung zu wählen, die Arbeitnehmern eine angemessene Vergütung gewährt, ohne den Wirtschaftsstandort einer Bedrohung auszusetzen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen präsentiert die Mindestlohnkommission der Bundesregierung in Form einer Empfehlung. Die im Juni 2025 ausgesprochene Empfehlung sieht den bereits angesprochenen zweimaligen Anstieg auf zunächst 13,90 Euro und abschließend 14,60 Euro vor.
Alle Änderungen benötigen die Zustimmung der Bundesregierung
Die Mindestlohnkommission verfügt nicht über die politischen Befugnisse, um die von ihnen vorgeschlagenen Empfehlungen als Anpassungen des aktuellen Mindestlohns in Kraft zu setzen. Hierfür bedarf es eines gültigen Abstimmungsergebnisses im Bundestag. Fällt diese Abstimmung in Sinne der ausgesprochenen Empfehlung aus, wird eine Rechtsverordnung entlassen. Über diese Verordnung erfolgt die Anpassung der Höhe des Mindestlohns im bereits vorhandenen Gesetzestext. Die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes ist insofern nicht erforderlich, um die Höhe des Mindestlohns und damit zur gleichen Zeit die Minijob-Verdienstgrenze zu verändern.

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Ein positives Signal für alle Minijobber ist die Aussage von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Die Politikerin begrüßte die Empfehlung der Kommission und machte zeitgleich Hoffnung auf eine schnelle Besprechung bei den kommenden Tagungen der Bundesregierung sowie eine zeitnahe Abstimmung im Bundestag.
Erhöhung der Minijob-Grenze auf 600€: Dieses Einführungsdatum für die neue Obergrenze gilt am wahrscheinlichsten
Die Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland hat in der Vergangenheit bevorzugt zum Jahresbeginn am 1. Januar oder der zweiten Jahreshälfte am 1. Juli stattgefunden. Zwei der letztmaligen Erhöhungen ereigneten sich am 1. Januar 2024 (auf 12,41 Euro) und am 1. Januar 2025 (auf 12,82 Euro).
Die Mindestlohnkommission empfiehlt derzeit eine Erhöhung des Verdienstes für Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor auf 13,90 Euro pro Stunde für den 1. Januar 2026. Gibt die Bundesregierung dieser Empfehlung statt, sind Arbeitgeber mit Beginn des nächsten Jahres verpflichtet, diese Erhöhung an ihre Angestellten weiterzugeben. Das gilt für Arbeitskräfte in Voll- und Teilzeit ebenso wie Mitarbeiter, die sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befinden.
Dementsprechend ist die aktuelle Diskussion über die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze mit erhöhter Wahrscheinlichkeit als wahr einzustufen. In den zurückliegenden Jahren hat die Bundesregierung den Empfehlungen der Mindestlohnkommission weitgehend gefolgt und erforderliche Abstimmungen wurden dem Zeitplan der kommenden Tagungen zeitnah hinzugefügt.