Sicherheit auf dem Prüfstand: Was Unternehmen über die DGUV V3 wissen müssen

von Redaktion

Die Vorschrift 3 der DGUV schreibt die regelmäßige Überprüfung elektrischer Betriebsmittel vor. Es ist eine Pflicht, die in vielen Unternehmen unterschätzt wird. Wer hier schludert, riskiert nicht nur Ausfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Prüfpflichten, Intervalle und Risiken gehören zum Standardwissen in jedem Betrieb.

Was ist die DGUV V3?

Es handelt sich dabei um eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorschrift 3 sieht die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel vor. Bei allen elektrischen Anlagen und Geräten muss der ordnungsgemäße Zustand bestätigt werden. Ziel ist es, Arbeitsunfälle durch Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände zu vermeiden. Die Regelung ist branchenübergreifend und gilt für kleine Handwerksbetriebe ebenso wie für große Industriekonzerne und Einrichtungen von Städten und Gemeinden. Entscheidend für die Pflicht ist nicht die Größe einer Firma, sondern der Einsatz von elektrischen Geräten, und das kann schon eine Kaffeemaschine sein.

Welche Geräte werden geprüft?

Die DGUV unterscheidet zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten. Computer, Drucker, Ladegeräte, Bohrmaschinen oder Verlängerungskabel – also alles, was über einen Stecker ans Netz angeschlossen wird, kann im Ort verändert werden. Maschinen, Verteilungen oder Geräte wie ein Elektroherd unterliegen ebenso der Prüfpflicht wie Stromverteiler, Sicherungskästen oder Kabelsysteme.

Welche Prüfintervalle gelten?

Die Intervalle richten sich nach Art, Einsatz und Beanspruchung der Geräte. Es gibt keine gesetzliche Frist, wohl aber klare Richtlinien der Berufsgenossenschaften. Ortsveränderliche Geräte sollten alle 6 bis 24 Monate überprüft werden. Ortsfeste Betriebsmittel müssen seltener auf den Prüfstand. Hier gelten Zeiträume zwischen 1 und 4 Jahren. Anlagen werden entsprechend dem Gefährdungspotenzial kontrolliert und da sind jährliche Zeiträume keine Seltenheit.

Ablauf der DGUV V3 Prüfung

Jedes Gerät wird zunächst äußerlich kontrolliert. Dabei wird nach offensichtlichen Schäden gesucht. Risse oder Brüche im Gehäuse, Quetschungen oder Abnutzungen am Kabel, fehlende Stecker, Schutzleiter, Sicherungen sowie eine Manipulation am Gerät führen zur Stilllegung. Weiterhin werden mit speziellen Prüfgeräten verschiedene elektrische Parameter überprüft. Die Funktionstüchtigkeit von Widerständen und Isolierungen ist nicht mit den Augen erkennbar.

Lautet das Ergebnis „nicht betriebssicher“, muss das entsprechende Gerät sofort aus dem Betrieb genommen werden. Die Wiederaufnahme darf erst nach erfolgreicher Reparatur und Nachprüfung erfolgen. Bei einem positiven Ergebnis erhält jedes Gerät eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung. Das durchführende Unternehmen legt eine lückenlose Dokumentation an.

Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung?

Unternehmen, die ihrer Prüfpflicht nicht nachkommen, setzen sich einem hohen Risiko aus. Kommt es zu einem Stromunfall oder Brand, kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden. Das schließt auch strafrechtliche Aspekte ein. Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen oder Leistungen im Schadensfall verweigern. Dies kann bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde kann eine fehlende DGUV V3-Prüfung als schwerwiegender Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz gewertet werden. Die DGUV Vorschrift 3 ist folglich mehr als ein bürokratischer Akt.

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