THG-Quote: Fuhrparkbetreibern winken Prämien

von Redaktion

Unternehmen mit einem aus E-Autos bestehenden Fuhrpark können ihr umweltpolitisches Engagement in spürbare Gewinne ummünzen. Möglich macht dies das Gesetz der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), das Unternehmen ebenso wie Privatpersonen mit einem Anreizsystem zum Umstieg auf Elektromobilität motiviert. Dies trägt dazu bei, die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung einzuhalten und die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren.

Was ist die THG-Quote?

Die THG-Quote für Firmenfahrzeuge lohnt sich, denn 2025 liegt die THG-Quote aktuell bei 10,6 Prozent und soll bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent steigen. Sie ist ein ordnungspolitisches Steuerungsmodell, das von der Bundesregierung 2015 beschlossen wurde und das 2007 eingeführte Biokraftstoffquotengesetz ersetzt. Inspiriert wurde der Quotenhandel vom 1997 ratifizierten Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen − nur treten jetzt Unternehmen an die Stelle von Staaten, die Quotenhandel betreiben dürfen. Das Steuerungsinstrument besitzt einen marktwirtschaftlichen Charakter und die Höhe der THG-Prämie basiert auf dem Gesetz von Angebot und Nachfrage.

Mineralölkonzerne, die einen großen Anteil am weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen haben, werden dazu verpflichtet, ihre Emissionen schrittweise um den vorgegebenen Wert zu senken. Schaffen sie es nicht, ihre Emissionen in diesem Jahr um 10,6 Prozent zu reduzieren, drohen hohe Strafzahlungen, die derzeit bei 0,60 Euro pro kg CO2eq (eq = Äquivalent) liegen. Gemäß dem Vorbild von Kyoto haben sie allerdings die Möglichkeit, einen Dritten dazu zu beauftragen, diese Verpflichtung für sie zu leisten.

Wie funktioniert die THG-Quote?

Um am THG-Quotenhandel teilzunehmen, können Mineralölkonzerne, denen ansonsten Pönalen drohen, Zertifikate von Fuhrparkbetreibern von E-Flotten, Fahrern von E-Autos und Betreibern von öffentlich zugänglichen Ladesäulen erwerben, um ihre Klimabilanz auszugleichen. Intermediäre wie EMOVY kaufen die Zertifikate von Unternehmen und Privatpersonen, bündeln sie, um sie daraufhin im Paket an die Kraftstoffanbieter weiterzuverkaufen.

Der Sinn hinter diesem Quotenhandel besteht darin, dass die Mineralölkonzerne mit ihrem Erwerb von Zertifikaten eine Ausgleichsleistung erbringen, indem sie durch die Finanzierung von umweltfreundlichem Verhalten zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen. So haben Experten berechnet, dass bereits ein einzelner elektrisch betriebener PKW zu einer jährlichen Reduktion von Treibhausgasen zwischen 300 und 400 kg CO2 beiträgt.

Wie nehmen Fuhrparkbetreiber am Emissionshandel teil?

Fuhrparkbetreiber mit E-Flotte, die vom THG-Handel profitieren möchten, müssen sich einen THG-Zwischenhändler suchen, der ihre THG-Zertifikate erwirbt. Die Hauptaufgabe dieser Intermediäre besteht in der Übernahme der bürokratischen Abläufe, was Unternehmen die Teilnahme am THG-Quotenhandel erheblich erleichtert. Notwendig dafür ist zunächst der Nachweis, dass Flottenbetreiber E-Autos oder öffentlich zugängliche Ladesäulen besitzen. Dieser Nachweis ist dem Intermediär durch Vorlage des Fahrzeugscheins der E-Autos zu erbringen.

Komplexer gestaltet sich die Situation beim Nachweis der öffentlich zugänglichen Ladesäulen. So sind für die Anerkennung der Ladesäulen beim Betrieb die Vorgaben am Authentifizierungsverfahren und der Bezahlsysteme gemäß der Ladesäulenverordnung sowie deren Eichrechtskonformität einzuhalten. Werden E-Autos und Ladesäulen als prämienrelevant vom Vermittler anerkannt, lässt er sich dies beim Bundesumweltamt (UBA) zertifizieren und zahlt im Gegenzug dem Fuhrparkbetreiber die THG-Prämie aus. Die Anmeldung beim UBA muss bis zum 28. Februar des Folgejahres vollzogen worden sein.

Wie hoch ist die THG-Prämie aktuell?

Leider sind die THG-Prämien in den letzten Jahren erheblich gesunken und liegen mit derzeit 70 bis 100 Euro pro Tonne CO2 weit unter dem Wert in den Jahren zuvor, als sie noch teilweise ein Niveau von deutlich über 200 Euro erreichten. Jedoch schwankt die Prämie je nach Anbieter und Marktentwicklung. Bei dieser Marktpreisentwicklung können Fuhrparkbetreiber derzeit mit folgenden THG-Prämien pro Jahr in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse kalkulieren:

  • PKW (M1): 49−90 Euro
  • Busse (M3): 350−800 Euro
  • leichte Nutzfahrzeuge (N1): 105−300 Euro
  • LKW (N2 und N3): 700−2.000 Euro)
  • Motorräder und andere Krafträder: 30−60 Euro

Wahl des Vermittlers

Nun geht es für Flottenbetreiber darum, einen geeigneten Vermittler zu finden, der den Emissionshandel mit den Mineralölkonzernen abwickelt und den dafür nötigen bürokratischen Aufwand in der Kommunikation mit Behörden unternimmt. Wichtige Kriterien sind für den Anbietervergleich die Höhe der in Aussicht gestellten Bezüge, die schließlich mit der Provision des Dienstleisters verrechnet werden, sowie die Schnelligkeit der Auszahlung.

Entscheidend ist für die Auszahlungsgeschwindigkeit das Prämienmodell, das ein Risiko- oder ein Festpreis sein kann. Während der Festpreis sofort vergütet wird, ist eine Auszahlung beim Risikopreis erst möglich, wenn ein Aufkauf des erworbenen THG-Zertifikats durch einen Mineralölkonzern stattgefunden hat. Der Festpreis ist damit die sichere und schnelle Variante. Am zügigsten geschieht die Auszahlung, wenn der Dienstleister mit einer Sofortauszahlung wirbt. Beim Risikopreis ist mit steigenden oder sinkenden Bezügen durch die Preisentwicklung der THG-Prämie zu rechnen.

Weitere Aspekte für den Anbietervergleich sind die Transparenz der Vertragsbedingungen, die Seriosität des Dienstleisters und die Qualität des Kundenservices. Die Markterfahrungen, Gütesiegel und Kundenbewertungen bieten Aufschlüsse über Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit. Ebenso ist zu beachten, dass die enorme Konkurrenzsituation auf dem THG-Markt dazu geführt hat, dass die Anbieter mit immer mehr Vergünstigungen um die Gunst des Kunden buhlen. Mögliche Vergünstigungen können sein:

  • Neukundenboni
  • Aktionsprogramme und Prämien
  • Werbebonus für Freunde
  • Rabatte für Stromtarife
  • Kombination der Prämie mit Wallbox-Gutscheinen
  • Prämien zu besonderen Anlässen
  • andere Gutscheine

Der Umstieg auf E-Wagen ist alternativlos

Die THG-Prämie bietet Flottenbetreibern und Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz für den Umstieg auf E-Mobilität. In der Summe der zum Fuhrpark gehörigen Autos ist der jährliche Zusatzverdienst relevant und könnte angesichts der aktuell niedrigen THG-Prämie in den nächsten Jahren weiter steigen. Die Wahl des Vermittlers spielt für die Attraktivität des Modells ebenfalls eine Rolle. Es ist wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass der Umstieg auf Elektromobilität politisch gewollt und deshalb alternativlos ist. Das EU-weite Aus für Neuwagen mit Verbrennermotor ab 2035 ist dafür trotz einiger Ausnahmeregelungen ein unmissverständliches Signal.

Die Politik fördert den Umstieg massiv mit Steuervorteilen und Förderprogrammen, sodass die THG-Prämie lediglich ein Segment der möglichen Verdienste für diese Leistung ist. Ein weiterer Vorteil besteht für den Umstieg in der positiven Außenwirkung, da sich Unternehmen mit elektrobetriebenem Fuhrpark durch ihren Beitrag für die weltweite Reduktion von Treibhausgasen zurecht als ökologisch verantwortungsvoll und engagiert präsentieren können. Dies wirkt sich positiv auf ihr Image aus. Abschließend werden in den Städten und Kommunen immer mehr Umweltzonen errichtet, die nur Autos mit geringen Emissionswerten befahren dürfen.

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