Was Beschäftigten bei einer Kündigung zusteht

von Redaktion

Eine Kündigung trifft oft wie ein Schlag. Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob der Jobverlust überraschend kommt oder absehbar war. Wer den Arbeitsplatz verliert, steht vor einer emotionalen Herausforderung und muss sich mit rechtlichen sowie finanziellen Fragen beschäftigen. Die Abfindung ist dabei ein zentrales Thema. Ein Polster zur Überbrückung der Zeit ohne Beschäftigung macht die Suche nach einer neuen Stelle entspannter. Da aber niemand gern zahlt, müssen Betroffene selbst aktiv werden.

Kein Rechtsanspruch – aber Realität

Zunächst die wichtigste Information: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nur in bestimmten Fällen. Dazu gehören eine betriebsbedingte Kündigung nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes oder bei einer Regelung im Sozialplan. In der Praxis wird jedoch eine Abfindung bei Kündigung im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Kündigungsschutzklagen vereinbart. Dies ist dann das Ergebnis geschickter Verhandlungen.

Die Höhe der Abfindungen richtet sich nach der Zeit im Unternehmen. Als Faustformel können 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr zugrunde gelegt werden. Bei älteren Beschäftigten oder bei einer besonders langen Betriebszugehörigkeit kann dieser Betrag höher ausfallen.

Aktiv werden lohnt sich

Wer eine Kündigung erhält, sollte nicht einfach unterschreiben und abwarten. Es ist besser, schnell zu handeln. Damit die Ansprüche auf eine Abfindung nicht verfallen, muss ggf. eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Dies muss innerhalb von drei Wochen erfolgen. Die Klage selbst zielt nicht auf eine Weiterbeschäftigung ab, sondern auf eine gute Abfindung. Arbeitgebende zeigen sich häufig verhandlungsbereit, um langfristige Prozesse zu vermeiden. Wer gut argumentiert, etwa mit sozialer Härte, mangelnder Kündigungsbegründung oder unternehmerischer Fehleinschätzung, kann deutlich mehr herausholen als die Standardformel.

Gute Vorbereitung ist die halbe Abfindung

In jedem Job kann es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten kommen. Manchmal resultiert daraus das Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder die Kündigung wird aus anderen Gründen ausgesprochen. Die beste Vorbereitung für solche Situationen ist eine Police für eine Berufsrechtsschutzversicherung. So kann jederzeit die Beratung eines spezialisierten Anwalts in Anspruch genommen werden.

Weiterhin sollten alle Dokumente, die im Kontext des Berufes stehen, sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören der Arbeitsvertrag mit allen Zusatzvereinbarungen, Gehaltsabrechnungen, Bonuszahlungen, Leistungsnachweise und Beurteilungen. Interessant ist ebenfalls, wie hoch bisher gezahlte Abfindungen im Unternehmen waren. Mit einem guten Überblick über die eigene Situation und Marktverhältnisse kann man viel selbstbewusster in eine Klage hineingehen.

Emotionen zulassen, aber rational handeln

Kündigungen treffen nicht nur das Konto, sondern auch das Selbstwertgefühl. Viele empfinden Scham oder Wut. Das sind verständliche Reaktionen. Doch gerade in dieser Phase ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und eine Strategie zu entwickeln. Eine Abfindung ist kein Almosen, sondern ein Ausgleich für den Verlust der Lebensgrundlage. Eine faire Abfindung hilft dabei, die einkommensfreie Zeit zu überbrücken. Wer sich das klarmacht, verhandelt nicht aus einer Defensivhaltung, sondern auf Augenhöhe.

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