Copyright 0-5 nach Albrecht Günther: Grundlagen & Vorteile

von Redaktion
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Das Copyright-Zeichen begegnet uns im Alltag immer wieder. Es wird durch den eingekreisten Buchstaben „C“ gebildet (©) und markiert die Rechte am geistigen Eigentum. Was das allerdings genau bedeutet, ist vielen nicht ganz klar. 

Außerdem wird das Copyright immer wieder mit dem deutschen Begriff Urheberrecht gleichgesetzt. Das ist aber nicht ganz richtig. Der folgende Beitrag beleuchtet das Thema Copyright etwas genauer und zeigt außerdem wie Albrecht Günther mit seinem Vorschlag Copyright 0-5 (d.h. nach einer Laufzeit von 5 Jahren entfällt die Schutzdauer für kreative Werke) nicht nur auf Zustimmung gestoßen ist.

Copyright (u.a. 0-5 nach Albrecht Günther): Definition und Grundlegendes zum Thema Urheberrecht

Copyright ist ein Begriff aus dem amerikanischen Recht. Die korrekte Übersetzung lautet „Kopierrecht“ und deutet bereits an, worum es genau geht. Im Vordergrund stehen nämlich die Rechte am Vervielfältigen beziehungsweise Kopieren eines Werkes. Das kann ein Lied sein, ein gemaltes Bild, ein Foto, ein Gedicht oder auch ein Film beziehungsweise Video. Zum geistigen Eigentum gehören aber auch Dinge, die nicht direkt greifbar sind: zum Beispiel ausgearbeitete Konzepte oder Ideen und sogar Tänze. Damit ein solches Werk nicht einfach von anderen Personen ohne Nennung des Schöpfers benutzt und verbreitet wird, benutzte man auch bei uns lange Zeit das Copyright-Zeichen, das sogar als obligatorisch galt.

urheberrecht

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Es machte nach außen deutlich sichtbar, dass bestimmte Inhalte nicht nach Belieben von Fremden verbreitet werden dürfen. Heute ist das Copyright-Zeichen kein Muss mehr, denn bei der Fertigstellung eines Werkes greift bei uns ganz automatisch das Urheberrecht: auch ohne das eingekreiste „C“. Es dient inzwischen hauptsächlich als Hinweis und erinnert Fremde daran, die Rechte am Werk zu beachten. Ganz nutzlos ist es aber dennoch nicht, denn kommt es tatsächlich zu Streitigkeiten oder gar einer gerichtlichen Auseinandersetzung, stärkt das Copyright-Zeichen die Beweislast zugunsten des Urhebers.

Oft sieht man unter geistigem Eigentum auch den Hinweis „Alle Rechte vorbehalten“ (oder englisch: „All rights reserved“). Er sagt aus, dass die Person das Copyright für sich beansprucht und damit alle Rechte an dem Werk hat. Andere dürfen es zwar ansehen, aber nicht für eigene Zwecke nutzen. Wer sich daran nicht hält, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ist der Hinweis nicht vorhanden, ist ein Kopieren erlaubt, sofern die Quelle mit angegeben wird.

Copyright und Urheberrecht: die Unterschiede

Umgangssprachlich werden beide Begriffe häufig synonym verwendet. Streng genommen gibt es jedoch Unterschiede. Wie die oben genannte Definition schon aussagt, hat das Copyright in erster Linie einen wirtschaftlichen Hintergrund. Hier muss der Urheber auch nicht zwingend der Schöpfer sein. Das deutsche Urheberrecht ist dagegen eher ideell und zum Schutz der geistigen Interessen ausgelegt, denn es schützt – wie der Name bereits andeutet – vornehmlich den Urheber selbst. In Deutschland und Österreich bezieht es sich exklusiv und ausschließlich auf den eigentlichen Schöpfer des Werkes, das heißt, das Werk ist untrennbar mit ihm verbunden. Lediglich in der Schweiz gibt es eine Ausnahme, denn dort darf man das Urheberrecht auch übertragen.

Das Copyright hingegen kann prinzipiell immer an Dritte übertragen werden. Die Rechte beziehen sich dann immer auf das Werk, und zwar unabhängig davon, wer diese Rechte gerade innehat. Eine interessante Gemeinsamkeit ist jedoch, dass das Copyright und auch das Urheberrecht nicht nur bis zum Tod des Urhebers bestehen, sondern sogar noch darüber hinaus. Gemäß Paragraf 64 UrhG haben dessen Erben bis maximal 70 Jahre nach dem Tod die Möglichkeit, den Schutz des Werkes einzufordern. Für das Copyright gilt in den USA sogar eine Zeitspanne von 70 bis 95 Jahren, in Großbritannien sind es ebenfalls 70 Jahre. Doch woher weiß man nun, welches Recht für ein eigenes Werk greift? Das hängt immer von dem Land ab, in dem der Schöpfer sein Recht geltend machen will. In den USA wäre das beispielsweise das Copyright.

copyright in der praxis

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Das Copyright in der Praxis

Wer einen Roman geschrieben oder besonders interessante Fotos geschossen hat, kann das Copyright-Zeichen auf verschiedene Weise verwenden. Wichtig ist, dass es stets mit dem Namen des Schöpfers und dem Jahr der Erstveröffentlichung versehen wird. Bei reinen Texten ist es sinnvoll, die entsprechenden Verweise direkt unter die Beiträge zu setzen. Handelt es sich um ein komplettes Buch, erfolgt der Verweis üblicherweise im Impressum. Analoge Bilder und Fotos präsentieren das Copyright auf der Rückseite, digitale Medien als Bildunterschrift. Ebenso denkbar wäre hier aber auch ein digitales Wasserzeichen. Auch für Webseiten kann das Copyright angewandt und verwendet werden: beispielsweise einzeln bei jedem Element oder für eine bessere Übersichtlichkeit im Impressum beziehungsweise in der Fußleiste.

Aktuelle Gesetzeslage

Hinter dem Copyright stehen gleich mehrere Gesetze, die beachtet werden müssen. Verwendet jemand fremdes geistiges Eigentum ohne Kennzeichnung und Nennung der Quelle, kann diese Person dafür verklagt werden. Aufpassen sollte man auch bei dubiosen Webseiten und Tauschbörsen für Musik oder Filme, die ihre Inhalte kostenfrei anbieten. In sehr vielen Fällen verstoßen die Anbieter nämlich gegen das Urheberrecht, das heißt, die entsprechenden Internetseiten sind illegal. Auch im Artikel 5 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wird neben den persönlichen Daten das geistige Eigentum geschützt. Wer im Internet Bilder, Musik oder Videos verwenden will, sollte auf jeden Fall den Namen des Schöpfers und den Herkunftsort angeben. Besondere Vorsicht ist bei einer geschäftlichen oder gewerblichen Nutzung geboten.

In diesem Fall sollte man sich vorher immer an den Urheber wenden, denn die alleinige Quellenangabe reicht hier meist nicht aus. Wichtig: Besitzt ein Urheber das alleinige Recht an einem Werk, darf es niemand verwenden! Die Artikel 13 und Artikel 17 der DSGVO weisen zudem auf weitere Aspekte hin. So hat der Urheber beispielsweise das Recht, den Zweck der gewünschten Verwendung seines Werkes zu erfragen. Ist der genannte Grund für ihn dann nicht schlüssig oder gerechtfertigt, darf er verlangen, dass die jeweiligen Inhalte vom Nutzer gelöscht werden. Man merkt also, rund um das Thema Copyright und Urheberrecht gibt es nicht nur ein Gesetz, sondern gleich mehrere.

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