Gewährleistungsbürgschaft: Die richtige Absicherung bei Mängeln

von Redaktion

Der Gewährleistungsanspruch ist der tägliche Begleiter des Handels, des Handwerks und weiterer Dienstleister. Laut Gesetz sind sie in der Pflicht, bei auftretenden Mängeln Abhilfe zu garantieren. Der Verkäufer oder Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Ware oder Dienstleistung frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist und den vertraglichen Eigenschaften entspricht.

Je nach Vertragspartner gelten unterschiedliche Zeitrahmen für die Gewährleistung. Auftraggeber können verschiedene Ansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder sogar Schadensersatz geltend machen. Besonders bei größeren Projekten bringen Mängel die finanzielle Sicherheit in Gefahr. Es ist daher sinnvoll, wenn sich Auftragspartner auf solche Situationen mit einer Gewährleistungsbürgschaft vorbereiten.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine vertragliche Sicherheitsleistung, die ein Bürge – in der Regel eine Bank oder eine Versicherung – zugunsten des Auftraggebers übernimmt. Sie dient dazu, die Einhaltung von Gewährleistungspflichten abzusichern. Das bedeutet, dass der Bürge einspringt, wenn der Anbieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, beispielsweise bei Mängeln oder Schäden am Produkt oder der Leistung. Die Bürgschaft hat eine feste Laufzeit, die in der Regel mit der Gewährleistungsfrist des Projekts übereinstimmt, und kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Damit wird sichergestellt, dass der Auftraggeber nicht auf den Kosten für Reparaturen oder Nachbesserungen sitzen bleibt.

Wann greift die Gewährleistungsbürgschaft?

Die Bürgschaft kommt zum Einsatz, wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung oder Reparatur nicht nachkommt. Typische Szenarien sind Mängel an Bauwerken oder Maschinen, die erst nach Abnahme sichtbar werden oder Lieferungen, die nicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Auch bei Dienstleistungen, die nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, besteht der Anspruch auf Gewährleistung. Der Auftraggeber kann in solchen Fällen den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, um die finanziellen Mittel zur Behebung der Mängel zu erhalten.

Wer profitiert von der Gewährleistungsbürgschaft?

Für den Auftraggeber ist die Bürgschaft eine Absicherung gegen finanzielle Risiken. Im Schadenfall muss er keine Kosten übernehmen, auch wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist. Der Auftraggeber profitiert indirekt. Er muss keine Barkaution oder Einbehalt leisten, was die Liquidität schont. Zudem stärkt die Bürgschaft das Vertrauen der Auftraggeber und erhöht die Wahrscheinlichkeit, Folgeaufträge zu erhalten. Eine Gewährleistungsbürgschaft kann der erforderliche Vorsprung im Wettbewerb sein.

Schadensbehebung ohne Gewährleistungsbürgschaft

Fehlt eine Gewährleistungsbürgschaft, liegt das Risiko beim Auftraggeber. Sollte der Auftragnehmer nicht zahlen können oder wollen, bleiben die Kosten für Nachbesserungen oder Reparaturen beim Auftraggeber. Eine Situation, die existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. Auch für Auftragnehmer können sich Nachteile ergeben. Ohne eine Bürgschaft sind Anbieter oft gezwungen, Sicherheitsleistungen wie Einbehalte zu erbringen, was ihre Liquidität stark einschränken kann. Die Kosten für eine Gewährleistungsbürgschaft richten sich an der abgesicherten Summe und der Laufzeit. Viele Anbieter haben flexible Bedingungen. Die Bürgschaft lässt sich individuell an die Anforderungen eines Projekts anpassen und kann auch nachträglich oft erweitert, wenn sich der Projektumfang ändert.

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