Paketannahme verweigern: Was gibt es zu beachten?

von Redaktion
Paketannahme verweigern

Mit dem Siegeszug des Internets begann zugleich der Boom des Online-Handels. Dieser birgt etliche Vorteile. Etwa einen hohen Grad an Flexibilität. Was für den Kunden einen Segen darstellt, ist für manchen Händler ein Fluch. Ganz einfach, weil er nicht weiß, ob die bestellte Ware vom Kunden akzeptiert wird.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Käufer seine Bestellung storniert. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor birgt die Übergabe der Ware. Wird das Paket vom Kunden entgegengenommen oder wird die Annahme verweigert? Tritt letztgenannter Fall in Kraft, sind seitens des Kunden beziehungsweise des Händlers verschiedene Dinge zu beachten.

Paketannahme wird verweigert: Was können die Gründe sein?

Misslingt die Übergabeaktion einer Ware an den Kunden, erscheint in der Sendungsverfolgung der Vermerk „Annahme verweigert“. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Kunde hat die Ware nicht bestellt
  • Kunde hat keine Verwendung (mehr) für den Artikel
  • Ware wurde trotz Stornierung zugestellt
  • Entgegennahme des Pakets ist gescheitert
  • Die Ware ist (teilweise) beschädigt
  • Die Ware wurde nicht rechtzeitig geliefert
  • Der Empfänger kennt den Absender nicht

Nicht alle der genannten Punkte rechtfertigen die Nichtannahme einer Paketsendung.

Widerruf und Annahmeverzug

Wird eine Warensendung nicht angenommen beziehungsweise nicht abgeholt, ist dies keineswegs mit einem Widerruf gleichzusetzen, denn ein Widerruf muss stets begründet werden. Zu übermitteln ist er entweder telefonisch, per Mail oder per Brief. Die bloße Annahmeverweigerung reicht nach juristischen Erwägungen nicht aus. Rechtlich uneindeutig ist die Situation, wenn ein Paket trotz diverser Zustellversuche nicht beim Adressaten abgeliefert werden konnte, dieser keine Bemühungen zur Erlangung der Sendung unternimmt und das Paket schließlich zum Händler zurückwandert.

Zu klären ist dann, ob es dem Kunden möglich war, das Paket abzuholen beziehungsweise, ob der Kunde ausreichend über den Verbleib der Sendung unterrichtet wurde. Die Grauzone nimmt die Lieferdienste in die Pflicht, sind diese doch ausdrücklich angehalten, Hinweiszettel und/oder Abholscheine zu hinterlassen. Geschieht dies nicht, liegt ein Versäumnis des Händlers vor, hat er sich doch aktiv für einen bestimmten Zusteller entschieden. Verweigert hingegen der Kunde die Annahme eines rechtzeitig und wie vereinbart gelieferten Pakets, liegt die Schuld auf seiner Seite. Konkret handelt es sich in diesem Fall um einen Annahmeverzug.

frau verweigert paketannahme

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Rechte und Pflichten des Händlers

Tritt der Fall ein, dass ein Kunde im Nachgang einer verweigerten Annahme oder einer Nichtabholung um eine erneute Zusendung der Ware bittet, ist der Händler verpflichtet, die Ware erneut an die Lieferadresse zu senden. Die zusätzlichen Versandkosten hat der Besteller zu begleichen. Verlangt der Händler eine Vorabbegleichung der Versandkosten, so ist dies rechtens. Er kann die Ware so lange zurückhalten, bis der säumige Kunde die Kosten beglichen hat.

Rücktritt und Schadenersatz

Liegt eine Annahmeverweigerung seitens des Käufers vor, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung ist eine Fristsetzung, binnen der die Ware zur Annahme bereitsteht. Tritt der Verkäufer zurück, ist er verpflichtet, dem Käufer den gesamten Kaufpreis zu erstatten. Allerdings dürfen die Kosten für den Versand einbehalten werden. Wurde verderbliche Ware versandt und die Annahme verweigert, ist es dem Verkäufer möglich, Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.

Sonderfall Ersatzzustellung

Ein Sonderfall tritt in Kraft, wenn im Falle der Abwesenheit des Warenempfängers ein Nachbar das Paket in Empfang nimmt. Es handelt sich folglich um eine Ersatzzustellung. Rechtlich gilt das Paket als angenommen, was eine Verweigerung im Grunde ausschließt. Ausnahme: Der Kunde reagiert zeitnah und bringt die Paketsendung umgehend zur nächsten Poststelle, um sie zurückzuschicken.

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