Sonstiger Einzug: Was bedeutet die Kontoaktivität?

von Redaktion
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Bei einigen Banken und Sparkassen erscheint in den Kontoübersichten bzw. Kontoauszügen hinter bestimmten Buchungen der Vermerk „Sonstiger Einzug“. Diese Buchungen sind noch ohne Ausführungsdatum gekennzeichnet. Zudem sind in der Online-Kontoübersicht teilweise keine weiteren Details zur Buchung durch Anklicken des Datensatzes ersichtlich. So fehlt z. B. bei einigen Banken und Sparkassen der konkrete Zahlungsempfänger der Buchung.

Hinter den Einträgen verbergen sich in der Regel Buchungen, die vorgemerkt sind. Dabei handelt es sich üblicherweise um Kartenzahlungen, die bei einem Händler getätigt und von diesem angezeigt (vorgemerkt), aber noch nicht ausgeführt wurden. Die endgültige Buchung erfolgt in der Regel einige Tage nach der Vormerkung. Ab diesem Zeitpunkt werden in den Kontoübersichten weitere Details zur Buchung sowie ein Ausführungsdatum für die Buchung angezeigt.

Darum verschwindet der Eintrag „Sonstiger Einzug“ recht schnell in Ihrer Kontoübersicht

Da Buchungen heutzutage oft sehr schnell von den Händlern zur Ausführung gemeldet werden, sind Vormerkungen von Buchungen in den Kontoübersichten nur noch selten bzw. für kurze Zeit sichtbar. Die meisten Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber sind daher überrascht, wenn sie diese Vormerkung in ihrer Kontoübersicht sehen.

Aufgrund der kurzen Zeitspanne bis zur endgültigen Buchung ist die als „Sonstiger Einzug“ gekennzeichnete Buchung bei einem erneuten Aufruf der Kontoübersicht nach kurzer Zeit häufig bereits in eine reguläre Buchung umgewandelt. Nutzerinnen und Nutzer vermuten daher mitunter hinter dem kurzzeitigen Eintrag in ihrer Kontoübersicht eine kurze technische Störung und verbinden damit keinen normalen Vorgang im Rahmen von Abbuchungen vom Konto.

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Was sollte man bei Erscheinen der Kontoaktivität unternehmen und wann ist ein Zugehen auf die Bank/ Sparkasse empfehlenswert?

Buchungen, die sich in der Kontoübersicht nicht auf den ersten Blick erklären lassen, sollten in jedem Fall rasch überprüft werden, damit einem möglichen Missbrauch der Kontoinformationen vorgebeugt werden kann. Aus den wenigen Details, die in der Kontoübersicht bei Kontoaktivitäten mit dem Eintrag „Sonstiger Einzug“ ersichtlich sind, lässt sich unter Umständen das Datum ableiten, an dem der Kauf beim Händler getätigt und die Vormerkung vorgenommen wurde. Dies ist z. B. aus dem Verwendungszweck möglich, wenn in diesem das Datum des Kaufs verschlüsselt wurde. Auch der Empfänger der Buchung, d. h. der Händler, ist unter Umständen aus dem Verwendungszweck erkennbar.

Anhand dieser Informationen sollte überprüft werden, ob an dem ermittelten Tag ein Kauf bei dem begünstigten Händler getätigt wurde. Neben stationären Käufen können auch Online-Käufe für die Buchung in Frage kommen. Möglicherweise hilft auch der angegebene Betrag der Vormerkung bei der Identifizierung des Kaufvorgangs. Denkbar ist auch, dass der Partner oder die Partnerin mit gespeicherten Konto- bzw. Zahlungsinformationen, z. B. auf dem Smartphone / Tablet, im Webbrowser oder in einem Account eines Online-Händler, einen Kauf ausgelöst hat, der zu einer entsprechenden Kontoaktivität in Ihrer Kontoübersicht geführt hat.

Wenn Sie sich die Buchung mit all diesen Überlegungen nicht erklären können, sollten Sie sich mit Ihrer Bank oder Sparkasse in Verbindung setzen und die endgültige Ausführung der Buchung verhindern. Am besten wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner, der sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern kann. Nach der endgültigen Buchung ist es z. B. bei Zahlungen mit EC-Karte schwieriger, die Buchung rückgängig zu machen.

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