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Personalwesen

Arztbesuch während der Wiedereingliederung: Das gilt es zu beachten

Bei langfristig erkrankten Mitarbeitern ist die Wiedereingliederung die optimale Lösung, um diese wieder langsam an die Arbeit und die damit verbundene Belastung zu gewöhnen. So gelingt die Rückkehr in den Arbeitsalltag meist deutlich einfacher. Doch wie genau sind die Abläufe, wenn während der Wiedereingliederung Arzttermine anstehen?

So läuft eine Wiedereingliederung im Detail ab

Waren Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, bietet der Prozess der Wiedereingliederung die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt wieder an die reguläre Arbeitszeit heranzutasten. Wie genau die Wiedereingliederung abläuft, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ausgehandelt. Die Dauer der Wiedereingliederung ist von gesetzlicher Seite nicht festgelegt, sondern wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.

Im allgemeinen Durchschnitt beträgt der Zeitraum einer Wiedereingliederung meist zwischen vier und acht Wochen. Arbeitgeber sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Angestellten eine Wiedereingliederung anzubieten, sofern diese länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren. Die Angestellten haben allerdings die freie Entscheidung, ob sie diese Wiedereingliederung in Anspruch nehmen möchten. Zwingen kann der Arbeitgeber keinen Angestellten zu einer solchen Lösung.

Wichtig: Während der Zeit der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer noch immer als krankgeschrieben. Da in den meisten Fällen die Arbeitnehmer bei einer Wiedereingliederung länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren, erhalten diese während der Zeit der Wiedereingliederung reguläres Krankengeld durch die zuständige Krankenkasse.

Wiedereingliederung
Anel Alijagic/shutterstock.com

Arztbesuche während der Wiedereingliederung: Wichtig und notwendig

Grundsätzlich sind Arztbesuche während der Wiedereingliederung wichtig für den Arbeitnehmer und auch für den Arbeitgeber. Schließlich möchte man den Arbeitnehmer im Rahmen der Wiedereingliederung wieder an den normalen Berufsalltag heranführen, ohne diesen zu überlasten. Regelmäßige Arzttermine können dabei auch der Überprüfung dienen, ob die Wiedereingliederung gelingt und ob die Gesundheit des Arbeitnehmers diesen Arbeitsumfang wieder verträgt.

Man sollte sich allerdings immer vor Augen führen, dass Arztbesuche erst einmal eine Privatangelegenheit sind. Das bedeutet, dass diese nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeiten wahrgenommen werden sollten. Da man im Rahmen einer Wiedereingliederung in der Regel mit deutlich weniger Arbeitszeit pro Tag beginnt, sollte das Fenster für etwaige Arztbesuche groß genug sein, sodass diese nicht mit der Arbeitszeit kollidieren.

Arztbesuche in der Arbeitszeit: Ein schwieriges Feld mit Tücken

Natürlich kann es auch vorkommen, dass man einen Arzttermin auch während der Arbeitszeit wahrnehmen muss. Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch während der Wiedereingliederung für den Arztbesuch freistellen muss. Diese wären:

  • Eine akute Erkrankung des Arbeitnehmers
  • Arzttermine, welche nur zu bestimmten Uhrzeiten möglich sind (Blutabnahme oder Röntgenuntersuchen)
  • Arzttermine, welche ausschließlich während der Arbeitszeit angeboten werden

In all diesen Fällen ist es ratsam, sich vom zuständigen Arzt oder der Praxis bescheinigen zu lassen, dass ein Besuch außerhalb der Arbeitszeiten aufgrund der oben genannten Gründe nicht möglich ist. Eine solche Bestätigung hilft, Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Arztbesuche in der Arbeitszeit
Photoroyalty/shutterstock.com

Klare und offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung

Wichtig ist dem Arbeitgeber klar zu vermitteln, dass man sich stets darum bemüht, notwendige Arzttermine in Zeiten zu legen, in denen die Arbeit nicht von diesen Terminen beeinflusst wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ziehen bei der Wiedereingliederung in der Regel an einem Strang. Daher ist eine offene und frühzeitige Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Falls es der Job und auch die Zeit zulässt, kann man auch die Arbeitszeit gegebenenfalls anpassen, um an bestimmten Tagen Zeit für notwendige Arzttermine zu haben. So fängt man dann nicht morgens um 8 Uhr an zu arbeiten, sondern geht erst zur Blutabnahme und beginnt dann den Arbeitstag eine Stunde später.

Eine kurze Krankschreibung torpediert die Wiedereingliederung nicht

Entgegen anderslautender Gerüchte sind auch Krankschreibungen im Rahmen der Wiedereingliederung möglich. Niemand muss also mit einer Erkältung oder einem grippalen Infekt auf die Arbeit kommen, nur um die Wiedereingliederung nicht zu gefährden. Sowohl aus gesundheitlichen als auch aus betrieblichen Gründen darf eine Wiedereingliederung bis zu sieben Tage unterbrochen werden. Sollte die Unterbrechung allerdings länger andauern, beispielsweise aufgrund einer stärkeren Erkrankung und somit einer längeren Krankschreibung, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. Die eigene Gesundheit sollte dennoch immer im Fokus bleiben.

Fazit: Arztbesuche während der Wiedereingliederung sind oftmals notwendig

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arztbesuche während der Wiedereingliederung in vielen Fällen wichtig sind, um die Gesundheit des Patienten zu überprüfen und zu erhalten. Schließlich dient die Wiedereingliederung der langsamen Annäherung an den normalen Berufsalltag. Sofern möglich und machbar sollten die Arzttermine allerdings außerhalb der Arbeitszeiten erledigt werden. Sollte dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, sollte dies mit dem Arbeitgeber kommuniziert werden. Bestätigungen durch die behandelnden Ärzte, dass andere Termine nicht möglich seien, helfen hier dem Arbeitnehmer nochmals deutlich.