Datenschutz der Girokontonummer bei Kreditanträgen & Co.

von Redaktion
Girokontonummer

Viele Kontoinhaber geraten in Panik, wenn es darum geht, dass Unbefugte ihre Bankverbindung erfahren könnten. Aber was soll ein Fremder mit diesen Informationen eigentlich anfangen können? Diesen und anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz der Kontonummer wollen wir im folgenden Artikel nachgehen.

Datenschutz: Die Girokontonummer ist kein Geheimnis

Jeder Mensch und jede Firma, an die Sie jemals Geld überwiesen haben, könnten theoretisch auch Ihre Kontodaten kennen. Ebenso natürlich jeder, dem Sie die Kontonummer selbst gegeben und eventuell eine Einzugsermächtigung dazu unterschrieben haben. Auch sämtliche Firmen versenden ihre eigenen Kontodaten und veröffentlichen sie sogar im Internet auf ihren Online-Shop-Seiten. Das dient natürlich dazu, dass Kunden es einfacher haben, Zahlungen zu tätigen. Wieso soll das also gefährlich sein, wenn Fremde über Ihre Kontodaten Bescheid wissen?

Was passiert mit Kontodaten?

Mit den Kontodaten alleine können Dritte in der Tat nicht viel anfangen. Hierzu muss man sich also keine Sorgen machen. Die Daten bestehen ja lediglich aus Name, Kontonummer und Bankleitzahl (beziehungsweise IBAN und BIC). Das reicht bei Weitem nicht aus, um auf das Konto zuzugreifen oder Bankgeschäfte zu tätigen.

Dritte könnten sich lediglich zweier Möglichkeiten bedienen:

  1. Jemand könnte Geld per Lastschriftverfahren von einem Konto abbuchen. Etwa dann, wenn die Unterschrift des Inhabers gefälscht wurde.
  2. Jemand bestellt etwas auf Rechnung und gibt Ihre Kontonummer dafür an – statt seine eigene.

Aber weder der 1. Fall noch der 2. Fall lohnt sich für einen Betrüger, denn Sie haben das Recht, die Buchung binnen 13 Monaten rückgängig zu machen. Diese Frist gilt jedenfalls, wenn die Abbuchung nicht durch eine Einzugsermächtigung gedeckt ist. Die Rückbuchung kann grundlos erfolgen. Im zweiten Fall sollten Sie die Rechnung selbstverständlich nicht bezahlen. Es besteht also kein Grund zur Sorge, wenn jemand Unbefugtes Ihre Kontodaten erfährt. Der Schaden, der dadurch entsteht, kann in aller Regel rückgängig gemacht werden.

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Trotzdem ist Vorsicht angebracht!

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Girokontodaten in die falschen Hände geraten sein könnten, dann hilft es, aufmerksam Ihr Konto zu beobachten, um falsche Lastschriften rechtzeitig bemerken zu können. Bei weiteren Ungereimtheiten wenden Sie sich am besten an Ihre Bank.

Datenschutz der Girokontonummer bei Kreditverträgen

Viele fragen sich, was denn ein Kreditinstitut mit den Kontodaten anfangen kann, wenn man sie in einem Kreditantrag nennen muss. Klar ist auf jeden Fall: Das Konto kann nicht von der kreditvergebenden Stelle eingesehen werden. Lediglich die Bankmitarbeiter derjenigen Bank, bei der das Konto geführt wird, haben Einblick in die Kontobewegungen.

Im Zuge eines Kreditantrags bei einer anderen Bank müssen Sie sich darüber also keine Gedanken machen. Hier sind die Daten sicher. Beachten Sie jedoch stets die Datenschutzklauseln bei Kreditverträgen. Diese beinhalten meistens eine Erlaubnis zur Einholung einer Schufa-Auskunft. Damit wird die finanzielle Lage und natürlich auch das Konto überprüft, um herauszufinden, ob der Antragsteller kreditwürdig ist. Nur weil die Kontonummer übermittelt wird, hat der Empfänger dieser Informationen aber noch lange keine völlige Transparenz. Im Zweifel fragen Sie nach, wozu die Informationen genutzt werden sollen.

Was ist bei Krediten zu beachten?

Auch bei der Kreditvergabe gilt das Prinzip der Datensparsamkeit sowie der Zweckbindung. Es sollte daher vom Kreditinstitut ein Datenschutzhinweis darüber aufklären, für welche Zwecke die Daten gespeichert und verarbeitet werden. Sollte es zu einer Datenschutzverletzung kommen, können Betroffene mit verschiedenen rechtlichen Werkzeugen Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten erreichen. Hierbei kommen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche in Betracht.

Außerdem ist jederzeit eine Auskunft über die gespeicherten Daten möglich. Zusätzlich zu Klagen können sich Betroffene an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. Das Recht auf Datenschutz greift selbstverständlich auch gegenüber Auskunfteien wie der Schufa sowie Unternehmen, die streitige Forderungen haben oder bereits ausgeglichene Forderungen zu Unrecht als offen melden.

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