Urlaubsgeld rückwirkend einfordern: Was steht mir zu?

von Redaktion
Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist eine Extrazahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, die in vielen Fällen als 14. Monatsgehalt bezeichnet wird. Einen Anspruch auf die Zahlung hat man als Arbeitnehmer eigentlich nicht, wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Es ist daher nur in Ausnahmefällen eine rückwirkende Zahlung des Urlaubsgeldes zu erwarten.

Welchen Sonderstatus hat das Urlaubsgeld?

Das Urlaubsgeld ist in manchen Ländern wie der Schweiz sogar unbekannt. Es ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die in Zusammenhang mit dem Urlaub gewährt wird, aber nichts mit der Fortzahlung des Lohnes während der Urlaubstage zu tun hat. Die Leistung wird wie die Weihnachtsgratifikation als zusätziche Geldleistung von manchen Arbeitgebern angeboten. Die Besonderheit des Anspruches begründet sich also auf der vom Arbeitgeber eindeutig geäusserten Absicht, diese Gratifikation zahlen zu wollen. Ein allgemeiner rechtlicher Anspruch auf diese Zusatzleistung zum Lohn ist in allen anderen Fällen nicht vorhanden.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Das Urlaubsgeld wird oft mit dem Urlaubsentgelt ausgezahlt, kann aber auch völlig unabhängig vom Urlaub gezahlt werden. Die freiwillige Leistung ist ähnlich dem Weihnachtsgeld eine Möglichkeit, Arbeitnehmer, insbesondere Fachkräfte, für den Arbeitsplatz zu interessieren und langfristig zu binden. Als Arbeitnehmer sollte man darauf achten, dass die Leistung im Arbeitsvertrag festgehalten ist und sich eventuell mit den künftigen Kollegen über die Gewährung der Leistung austauschen. Probleme können so eventuell im Voraus erkannt werden.

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Wie kann man Urlaubsgeld nach dem Urlaub rückwirkend einfordern?

Sollte trotz einer vertraglich festgelegten Leistung das Urlaubsgeld nicht ausgezahlt worden sein zu den betriebsüblichen oder vertraglich bestimmten Fristen, dann ist ein Antrag auf die Zahlung der Leistung an den Arbeitgeber eine hilfreiche Erinnerung an die Auszahlung des Urlaubsgeldes. Vielleicht wurde die Auszahlung nur vergessen und wird dann nachgeholt, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Das Schriftstück sollte man per Einschreiben senden, damit ein Nachweis für einen Rechtsanspruch auf die Leistung vorliegt. Wenn der Arbeitgeber daraufhin nicht zur Auszahlung der Leistung bereit ist, eine Klausel im Arbeitsvertrag vorliegt und man eine per Einschreiben nachweisbare Erinnerung an den Arbeitgeber gesandt hat, dann ist diese Angelegenheit ein Anlass, zum Rechtsanwalt zu gehen.

Wie kann der Anspruch eindeutig rechtlich abgesichert werden?

Wenn der Arbeitgeber die Absicht geäussert hat, ein Urlaubsgeld zu zahlen, dann muss dies im Arbeitsvertrag oder in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festgehalten werden. Eine mündliche Absprache ist zu unsicher für eine spätere Forderung des Urlaubsgeldes. Man sollte immer bedenken, dass es auch im Arbeitsleben Situationen gibt, die ein Übereinkommen ohne Rechtsmittel schwierig machen. Das ist zum Beispiel nach einer Kündigung oder Abmahnung der Fall.

Wenn es erst zu einem Streit gekommen ist, dann wird ein Arbeitnehmer nur schwer an eine freiwilige Leistung herankommen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen. Was im Arbeitsvertrag geregelt ist, steht dem Arbeitnehmer von Gesetz aus zu. Diese schriftlich vereinbarte Leistung kann man dann auch mit Rechtsmitteln einfordern. Der Arbeitgeber kennt diese Ansprüche auf die festgelegten Zahlungen und wird es ungern zu einem Rechtsstreit kommen lassen, da er dann wenig Chancen hat, die Leistung zu verweigern.

urlaubsgeld rechtlich absichern

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Rechtsmittel einlegen für die rückwirkende Zahlung von Urlaubsgeld

Ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht ist relativ wenig kostenintensiv. So kann man meist eine Klage bereits mit der Gerichtskostenzahlung von 245 Euro einreichen. Gerichtskostenvorschuss muss nicht gezahlt werden. Wer seinen Rechtsanwalt beauftragt, einen Brief an den Arbeitgeber zu senden, hat bereits gute Chancen, den Streit vor dem Gericht zu vermeiden, denn sollte ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung der Leistung vorliegen, ist auch nach einer Kündigung ein Erfolg vor Gericht für den Arbeitnehmer absehbar.

Um Gerichtskosten zu vermeiden, wird der Arbeitgeber meist die Zahlung auslösen. Der Weg zum Anwalt wird dementsprechend in den meisten Fällen die Problematik beenden. Ansonsten ist per Arbeitsgericht der Anspruch geltend zu machen. Wenn die Rechtslage klar ist, dann kann man diesen Prozess nur gewinnen.

Wie kann man der Nutzung von Rechtsmitteln vorbeugen und seinen Anspruch sichern?

Um einen Rechtskampf zu vermeiden, sollte man die folgenden Schritte für sich festhalten:

  • Anspruch auf Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag verankern lassen
  • Anspruch zuerst beim Arbeitgeber per Einschreiben einfordern
  • Anwalt aufsuchen mit den nachweisbaren Beweisen
gespräch beim anwalt

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Urlaubsgeld kann auch anders rechtssicher vereinbart sein

Wenn im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung der Anspruch auf Urlaubsgeld festgehalten wurde, dann besteht der Anspruch für den Arbeitnehmer auch, wenn dieser nicht explizit im Arbeitsvertrag nochmals erwähnt wurde.

Kann Urlaubsgeld gekürzt werden?

Urlaubsgeld kann gekürzt werden, wenn der Arbeitnehmer noch kein Jahr im Unternehmen arbeitet, wenn lange Krankzeiten vorliegen, wenn durch Schwangerschaft und Elternzeit in langer Zeit nicht gearbeitet wurde oder wenn ein Arbeitnehmer Teilzeit arbeitet. Diese Einschränkungen sollte man sich bewusst machen, denn mit diesen Begründungen kann der Arbeitgeber bei einem Rechtsstreit gewinnen.

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