Insolvenzberatung gründen: Was muss beachtet werden?

von Redaktion
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Insolvenzberatung und Schuldnerberatung erleben derzeit sehr zahlreiche Anfragen von Bürgern und Unternehmen nach professioneller Beratung. Die Hilfen der Fachkräfte sind dringend nötig, da sich unzählige Privatpersonen und Firmen einer desolaten Finanzsituation gegenüber sehen, die aus der anhaltenden Inflation resultiert. Die Gründung einer Insolvenzberatung ist daher ein vielversprechendes und interessantes Aufgabengebiet, das Betroffenen Unterstützung geben kann, die dringend notwendig ist.

Wer darf eine Insolvenzberatung gründen?

Man muss zuerst einmal unterscheiden zwischen einer wirtschaftlichen Schuldner- oder Insolvenzberatung und einer professionellen Insolvenzberatung. Der Begriff einer Schuldnerberatung oder Insolvenzberatung ist nicht einheitlich definiert oder rechtlich geschützt und kann somit von jeder Person vereinnahmt werden, die sich dazu berufen fühlt. Wenn die Rede ist von einer wirtschaftlichen Schuldnerberatung ohne Rechtsberatung, dann stehen hinter dieser Beschreibung eine Person oder Mitglieder einer Gesellschaft, die keine Qualifizierung zum Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar inne haben.

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Eine solche Schuldnerberatung, die Unterlagen organisiert, Spartipps erteilt oder nach günstigen Verträgen für Versicherungen und Verpflichtungen sucht, darf quasi jeder Bürger gründen. Diese darf aber keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausüben, weil die rechtlichen Konsequenzen gegen Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz schwerwiegend wären. Wenn im Zuge der Insolvenzverfahren rechtliche Hilfen notwendig werden, ziehen diese Beratungen von außen Rechtsanwälte hinzu. Diese Unterstützung kostet dann unverhältnismäßig viel, da die Kosten zu den Beratungskosten der nicht qualifizierten Schuldnerberatung hinzukommen.

Eine professionelle Insolvenzberatung darf nur eine Person oder Gesellschaft gründen, die qualifizierte Abschlüsse als zugelassene Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater inne haben. Wer sich als Fachkraft auf dem Gebiet etablieren möchte, sollte auch die Voraussetzungen ergründen, die das entsprechende Bundesland für eine geeignete Stelle vorgibt, die offiziell vom Land bestätigt wird.

Menschliche Eignung

Für die Tätigkeit der Insolvenzberatung sollte man auch eine bestimmte menschliche Eignung mitbringen. Man hat täglich mit Personen zu tun, die sich einer schweren Krise gegenüber sehen und oft mental mit dieser Situation zu kämpfen haben. Neben der fachlichen Eignung ist daher eine hohes Maß an Empathie erforderlich, damit man den Betroffenen nicht nur sachlich, sondern auch psychisch eine Hilfe sein kann. Hinter einer Insolvenz stehen meist harte menschliche Schicksale, Verluste von Heimat, Eigentum, Arbeitsstellen und Bindungen.

beratung bei einer drohenden insolvenz

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Um die Verluste und Einschränkungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten, ist neben der hohen fachlichen Kompetenz auch eine individuelle Motivation wichtig, die für die Wahrung der Interessen des Beratungssuchenden Kampfgeist entwickelt. Der persönliche Einsatz für die Beratungssuchenden erlebt durch Mundpropaganda die beste Werbung für eine gelungene Beratung. Eine Gründung ohne die Unterstützung von Trägern braucht diese Form der Promotion, die besser als jede Werbekampagne wirkt. Faire Bedingungen für alle von der Krise betroffenen Parteien auszuhandeln, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Ehrgeiz und Enthusiasmus voraussetzt, um gerechte Lösungen zu erzielen.

Die Aufgabe der Insolvenzberatung umfasst nicht nur die saubere Klärung der finanziellen Verpflichtungen des Schuldners, sondern ist auch in den meisten Fällen das Sprungbrett in die Zukunft der Betroffenen. Schonvermögen ordnen, Lebensgrundlagen erhalten und Neuanfänge ermöglichen liegt oft in den Aktionen der Insolvenzberater begründet.

Beantragung der Anerkennung als geeignete Insolvenzberatungsstelle eines Bundeslandes

Wer sich als Fachkraft oder fachlich kompetente Gesellschaft als Insolvenzberatung in einem Bundesland anerkennen lassen möchte, muss sich mit den Bedingungen auseinandersetzen, die als Voraussetzung für die Antragstellung in dem jeweiligen Land gelten. Juristische Gundlage ist die Einhaltung der landesspezifischen Gesetze zum Verbraucherinsolvenzverfahren, für dessen Durchführung der Gesetzgeber diverse Vorgaben erlassen hat. Wer im Namen von Schuldnern mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung aushandeln darf, ist im Gesetz verankert. Eine Voraussetzung ist die Zulassung als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar.

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Weiterhin ist mindestens eine Person mit fachlicher Erfahrung erforderlich und es muss genug Personal mit Führungskompetenzen involviert sein, um die Insolvenzberatungsstelle zu leiten. Die geeignete Insolvenzberatungsstelle ist auf Dauer angelegt und führt die Insolvenzberatung als Schwerpunkt in ihrer Konzeption. Eine kompetente Rechtsberatung muss in der Beratung inbegriffen sein. Viele Träger wie die Caritas oder Diakonie bieten die Insolvenzberatung an, aber auch Kanzleien und Steuerbüros setzen immer häufiger auf diese Leistungen. Eine Gründung einer Insolvenzberatungsstelle, die sich als anerkannte Stelle des Landes profiliert, ist ein lohnenswertes Ziel und bereichert die Bandbreite an Hilfen für Betroffene.

Aufgaben der Insolvenzberatungsstelle

Die Aufgaben der Insolvenzberatungsstelle sind sehr vielfältig. Von der Erstberatung bis hin zur Vertretung des Schuldners vor Gericht fallen interessante und verantwortungsvolle Aufgabenbereiche an. Eine exakte Analyse der finanziellen Situation ist die wichtigste Grundlage für alle weiteren Handlungen. Das setzt ein Vertrauensverhältnis der Betroffenen zum Berater voraus. Die Erstellung der Gläubigerliste zeigt an, welche Verpflichtungen in welcher Höhe an wen zu zahlen sind. Der Kontakt zu den Gläubigern und die Verhandlungen zu außergerichtlichen Einigungen sind wichtige Instrumente, um die Situation zum gegenseitigen Vorteil für alle involvierten Parteien zu klären.

Eine Bestätigung zur Führung eines pfändungsgeschützten Kontos auszustellen gehört auch zu den Pflichten der Insolvenzberatungsstelle. Diese Grundlage schützt den Pfändungsfreibetrag des Schuldners um die notwendige Existenzsicherung zu erhalten. Lösungsvorschläge zum Schuldenabbau werden vom professionellen Insolvenzberater erarbeitet und mit dem Schuldner abgestimmt. Die Auflösung von Vermögenswerten zum Schuldenabbau, die Verringerung von Verpflichtungen durch veränderte Verträge oder durch Ratenzahlungsvereinbarungen können Entlastungen bieten.

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Eine Beratung zum verantwortungsvollen Umgang mit Geld ist für Schuldner eine Basis für den Neuanfang. Letztendlich ist die Begleitung von Schuldnern duch die Privatinsolvenz eine bedeutende Aufgabe. Ein Insolvenzplan hilft den Betroffenen eventuell, sich eine neue Existenz aufzubauen. Die sinnvolle Planung für den Neuanfang kann in der Insolvenzberatung ihren Anfang finden.

Gründung der Insolvenzberatung

Wichtig für die Gründung der Insolvenzberatungsstelle ist ein geeigneter barrierefreier Standort in einem solide erschlossenen Gebiet, das auch Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut ereichen können. Ein seriös ausgestattetes Büro und fachlich kompetente Mitarbeiter sind die Grundlage für die Beratung. Der erste Eindruck ist für viele Schuldner von Bedeutung, er sollte Kompetenz, Sachlichkeit und Seriosität vermitteln. Eine Vernetzung mit Vertretern anderer Rechtsgebiete ist von Vorteil. Es sollten bestenfalls Rechtsberatung, wirtschaftliche Beratung und steuerliche Beratung für den Schuldner aus einer Hand kommen und die entsprechenden Fachkräfte in der Insolvenzberatungsstelle vorhanden sein.

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